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Ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE) • Hamburg

Betreuungshilfen, Erziehungsbeistand und sozialpädagogische Familienhilfe an sieben Standorten in Hamburg

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Zu den Standorten der Fachteams:
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Der Internationale Bund e.V. Hamburg bietet ein qualitativ breites und differenziertes Leistungsspektrum ambulanter Hilfen an – teilweise mit besonderen Schwerpunkten, die inhaltlich auf besondere Herausforderungen und Ziele zugeschnitten sind. Dabei zeichnen uns jahrelange Erfahrung und Fachkompetenz in den Bereichen der Jugend- und Familienhilfe aus.

Durch unser spezifisches Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird der Kinder- und Jugendschutz auf allen Ebenen in den Arbeitsmittelpunkt gestellt und von allen Mitarbeitenden berücksichtigt.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind in unterschiedlichen Fachrichtungen mit diversen Zusatzqualifikationen weitergebildet. Sie arbeiten sozialraumorientiert und vernetzt an sieben ambulanten Standorten in Hamburg in eigenständigen Teams. Folgend finden Sie Direktlinks zu den Seiten der Fachteams.

Für Detailinformationen zu unseren Angeboten, Spezialangeboten sowie zu deren Voraussetzungen und Zielen bitte weiterscrollen.

Bitte beachten Sie auch unsere Flyer zum Download:
Ambulante Jugendhilfe Mitte
Jugendhilfe Nord und Wandsbek
Jugendhilfe Bergedorf

 

Die Standorte der Fachteams

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Für weitere Informationen, Ansprechpartner und Adressen klicken Sie bitte auf den gewünschten Standort.

Betreuungshilfen und Erziehungsbeistand

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Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Aufarbeitung von Alltags- und Konfliktsituationen sowie bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein. Es findet altersangemessen eine Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten statt. Im Fokus der Unterstützung steht das Kind bzw. der*die Jugendliche. Es handelt sich um eine Leistung nach § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII.

Die Zielgruppe

Der Erziehungsbeistand richtet sich an ältere, im Elternhaus wohnende Kinder und Jugendliche und deren Sorgeberechtigte, bei denen das Jugendamt Bedarf für eine ambulante Hilfe zur Erziehung sieht. Zur Zielgruppe können auch junge Volljährige gehören, die in eigenem Wohnraum leben.

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Sozialpädagogische Familienhilfe

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Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII. Sie zielt auf den Erhalt der Familie und unterstützt bei der Erziehung der Kinder. Die Hilfe bezieht die Familie als Ganzes mit ein. Mit intensiver Unterstützung, Beratung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, bei der finanziellen Grundsicherung sowie beim Umgang mit Ämtern, Schulen und Kitas sowie weiteren Institutionen. SPFH soll Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Die Zielgruppe

Die SPFH wendet sich an Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Eine SPFH wird vom Jugendamt eingesetzt, wenn Familien besondere Schwierigkeiten bei der Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen haben und das Wohl einzelner oder aller Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist.

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an das Jugendamt in Ihrem Stadtteil wenden und auf unser Angebot verweisen.

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Spezialangebote

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Hilfen zur Erziehung für Migranten*Migrantinnen und geflüchtete Menschen – wir sind vielsprachig! (§§ 30, 31, 35, 41 SGB VIII)

Wir bieten Hilfen zur Erziehung von pädagogischen Mitarbeitern mit eigenem Migrationshintergrund in den Sprachen Afghanisch (Dari, Paschto), Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Hindi, Italienisch, Iranisch (Farsi), Kroatisch, Kurdisch (Zazaki, Dimliki), Montenegrinisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tadschikisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu und Vietnamesisch.

Hier können Sie den Flyer Jugendhilfe für Migrant*innen und Flüchtlinge herunterladen.

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Hauswirtschaft und Familienhilfe – HAFA

Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten Hilfe bei der Haushaltsführung, Lebensbewältigung und Erziehung. Zusätzlich zur pädagogischen Fachkraft wird für ein halbes Jahr eine Hauswirtschaftsfachkraft zur Unterstützung und Anleitung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Familie eingesetzt. Es handelt sich um eine Hilfe nach § 31 SGB VIII.

Der Flyer HAFA enthält weitere Informationen.

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Triple P – Aufsuchendes Einzel-Elterntraining und Triple P Elterngruppentraining

Triple P (Positiv Parenting Program) ist ein wissenschaftlich fundierter und präventiv ausgerichteter Ansatz mit dem Ziel, die elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenz zu stärken, um so die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 31 SGB VIII.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer Triple P.

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Väterarbeit in den Hilfen zur Erziehung

Als Schwerpunkt arbeiten Pädagogen*Pädagoginnen nach dem eigens für die Väterarbeit entwickelten IB-Konzept. Dabei werden Erziehungsschwierigkeiten und Belastungen im Familiensystem bearbeitet und neue Lösungswege gemeinsam erarbeitet. Väter lernen dadurch, Erziehungsverantwortung zu übernehmen und sich gleichberechtigt in die Erziehung einzubringen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 33 SGB VIII.

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Hilfen zur Erziehung für Familien mit Sorgeberechtigten mit psychischen Erkrankungen/psychosozialen Belastungen

Nach einem für diese Zielgruppe von uns entwickelten Konzept werden mit Hilfe sozialtherapeutischer und pädagogischer Ansätze die verschiedenen besonderen Bedürfnisse und Notlagen der Familienmitglieder gezielt wahrgenommen und bearbeitet. Die Stabilisierung des Familiensystems sowie die Gewährleistung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der besonderen psychischen Problemlagen sind Ziel dieses speziellen Hilfeangebotes. Es handelt sich um eine Hilfe nach §§ 30, 31 SGB VIII.

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Begleiteter Umgang für Kinder und deren Eltern

Eltern und ihre von ihnen getrennt lebenden Kinder werden in problematischen Umgangssituationen begleitet, unterstützt und beraten. Hierfür steht auch Fachpersonal mit verschiedenen Sprachkenntnissen zur Verfügung. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 18 SGB VIII.

In Gegenwart einer dritten, neutralen Person wird der Umgang von Eltern und Kindern neu gestaltet. Es handelt sich um eine vorübergehende Hilfe, die Eltern dabei unterstützt, ihre Umgangsregeln selbst zu erarbeiten und dem Kind sein Recht auf das Zusammensein mit beiden Elternteilen zu ermöglichen. Gleichzeitig steht, im Austausch mit der Fachkraft, das Kennenlernen der Bedürfnisse der Kinder im Fokus.

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Video Home Training (VHT)

Das ressourcenorientierte Angebot Video Home Training (VHT) bietet Unterstützung für Eltern mit Erziehungsschwierigkeiten. Es wird im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe § 30 SGB VIII mit vier Fachleistungsstunden geleistet.
Mit Videoaufnahmen des Familienalltags und der positiven Analyse gelungener Kommunikation lernen Eltern wirksames Erziehungsverhalten kennen und anzuwenden.

Das Video-Home-Training

  • arbeitet mit dem Medium Bild sowie positiver Verstärkung und Aktivierung
  • vermittelt Regeln der Basiskommunikation
  • ermöglicht das Lernen am eigenen Modell
  • findet im Lebensfeld der Familie statt

Zielgruppe für das VHT sind Familien mit Erziehungsschwierigkeiten und Kontaktproblemen zwischen Eltern und Kindern. Das VHT kann auch zu Zwecken der Diagnostik und des Clearings in Familien, Schulen oder Einrichtungen eingesetzt werden. Der Umfang beläuft sich auf zunächst 20 Termine und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. fünf Monaten.

Beachten Sie auch unseren Flyer Video Home Training (VHT).

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Ablauf, Voraussetzungen und Ziele

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Der Ablauf

Der Ablauf wird individuell je nach Hilfebedarf und Vereinbarung mit dem fallzuständigen Jugendamt gestaltet. Die Termine finden in Abstimmung mit den Familien vor dem Hintergrund ihres individuellen Bedarfs statt. Unsere Betreuenden arbeiten von Montag bis Freitag den Bedürfnissen der Familien entsprechend.   

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt. Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden. Die Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern ist erforderlich. Wir benötigen außerdem eine Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung.

Die Ziele der Betreuung

Das Ziel jeder ambulanten Hilfe ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation und das Erreichen der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Eltern und Sorgeberechtigte werden in ihren Alltags- und Erziehungskompetenzen gestärkt. Jugendliche und Familien werden zur eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt. Die konkreten Ziele werden gemeinsam mit den Klienten*Klientinnen und dem Jugendamt vereinbart.

Unsere Arbeitsweise

Die Basis ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses als Voraussetzung für die Arbeit an den Schwierigkeiten, Belastungen und Problemlagen unserer Klienten*Klientinnen. So können Schwierigkeiten benannt und anerkannt und im nächsten Schritt bearbeitet werden. Lösungsideen werden dabei gemeinsam entwickelt und ausprobiert. Durch die Erfahrungen entstehen neue Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten für den eigenen Lebensweg.

Unsere Mitarbeitenden verfügen über hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in ihren Fachgebieten. Prinzipiell gestalten wir unsere pädagogische Arbeit aktivierend, beteiligend und stärkend. Sie ist an der Lebenswelt der Klienten*Klientinnen und ihren persönlichen Ressourcen orientiert. Wir sind dem Leitbild der kulturellen und sozialen Vielfalt verpflichtet, was sich auch in dem multikulturellen Background vieler unserer Mitarbeitenden widerspiegelt.

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