Schulbegleitung in Hamburg – Kooperation mit ReBBZ & Fachstellen
Gemeinsam Teilhabe gestalten
Als erfahrener Träger sind wir zuverlässiger Partner für ReBBZ und Fachstellen in Hamburg. Wir setzen bewilligte Maßnahmen strukturiert, transparent und im Sinne der Schüler*innen um.
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Einsätze basieren auf:
- §§ 75, 90, 112 SGB IX
- § 12 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Letzterer ermöglicht explizit den Einsatz externer Begleitpersonen zur individuellen Förderung im Unterricht.
Das können Sie von uns erwarten:
- Schnelle Rückmeldung auf Bedarfsanfragen
- Passgenaue Vermittlung von Schulbegleitungen
- Fachliche Begleitung durch Supervision, Anleitung und Fortbildung
- Enge Kommunikation mit ReBBZ, Schule und ggf. Sorgeberechtigten
- Begleitung bei Veränderungen und Übergängen (z. B. Schuljahreswechsel)
Der Ablauf – Schritt für Schritt
- Fallanfrage: Bedarfsmeldung formlos per E-Mail
- Klärung & Besetzung: Prüfung und Vorschläge geeigneter Schulbegleitungen (bei Bedarf Vorgespräche mit Schule oder Eltern)
- Start: Nach positiver Rückmeldung aller Beteiligten beginnt der Einsatz
- Begleitung & Feedback: Laufende Abstimmung und Qualitätssicherung
Warum IB Schulbegleitung Hamburg?
Als Teil des Netzwerks Schulbegleitung Hamburg setzen wir auf transparente Prozesse, qualifizierte Fachkräfte und langjährige Erfahrung.
- Aktives Mitglied im Expertenforum Reform der Schulbegleitung Hamburg
- Qualitätsgesicherte Prozesse in Auswahl, Anleitung und Einsatz
- Flexibilität und Verlässlichkeit durch ein starkes multiprofessionelles Fachteam
- Regelmäßiger Austausch mit allen Beteiligten zur Bedarfsentwicklung