Inobhutnahme/ Krisenintervention
• Inobhutnahme/ Krisenintervention
• vorübergehende kurzfristige Unterbringung Minderjähriger, die wegen dringender Gefahr für das Wohl des Kindes/ Jugendlichen durch das Jugendamt bzw. anderer Ordnungsbehörden veranlasst wird
• sofortiger Schutz des Kindes / Jugendlichen
• Abklärung der weiteren Perspektiven in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Minderjährigen und den Erziehungsberechtigten.
• Beratung und Unterstützung bei der Klärung der Konflikte und Probleme, sowie zur Erarbeitung erster Lösungen
• Erfüllung materieller Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Verpflegung usw