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Sozialpädagogische Familienhilfe Lübeck

§ 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie zielt auf den Erhalt der Familie und unterstützt bei der Erziehung der Kinder. Die Hilfe bezieht die Familie als Ganzes mit ein. Mit intensiver Betreuung, Beratung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, bei der finanziellen Grundsicherung sowie beim Umgang mit Ämtern und Institutionen. SPFH soll Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Der Ablauf

Der Ablauf wird individuell je nach Hilfebedarf und Vereinbarung mit dem fallzuständigen Jugendamt gestaltet. Die Termine finden in Abstimmung mit den Familien vor dem Hintergrund ihres individuellen Bedarfs statt. Unsere Betreuer arbeiten von Montag bis Freitag den Bedürfnissen der Familien entspr5bechend, in Krisensituationen ggf. auch zu anderen Zeiten.   

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt. Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung, hier §§ 30,31 und ggf. 41 SGB VIII.

Die Zielgruppe

Die SPFH wendet sich an Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Eine SPFH wird vom Jugendamt eingesetzt, wenn Familien besondere Schwierigkeiten bei der Versorgung und Erziehung der Kinder/Jugendlichen haben und das Wohl einzelner oder aller Kinder/Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist.

Die Ziele des Angebots

Das Angebot ist darauf ausgerichtet, Selbsthilfepotentiale in den Familien zu erkennen und zu stärken. Ziele der Betreuung sind die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Eltern und Sorgeberechtigte werden in ihren Alltags- und Erziehungskompetenzen gestärkt. Jugendliche und Familien werden zur eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt.

Die konkreten Ziele werden gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten und dem Jugendamt vereinbart.

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